Leistungsauftrag Jagd

Die Kantone sind beauftragt, die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten, bedrohte Tierarten zu schützen, die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen und eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten.

Das natürliche Umfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten fundamental verändert. Die Eingriffe des Menschen in die Natur haben ihre Spuren hinterlassen. Für unsere Wildtiere steht immer weniger Lebensraum zu Verfügung, die Zerstückelung der verbleibenden Biotope geht sehr schnell vorwärts. Die Natur wird von immer mehr Menschen und immer stärker divergierenden Interessensgruppen genutzt.

Gerade in diesem schwierigen Umfeld kommt dem Leistungsauftrag der Jagdberechtigten eine zentrale Bedeutung zu. Die Jäger haben und werden auch künftig dazu beitragen, dass das, was an Natürlichkeit noch vorhanden ist, nachhaltig erhalten, oder dort wo möglich, gemeinsam mit den Vollzugsbehörden wieder hergestellt werden kann.

Das kantonale Jagdgesetz von 1929 ist nicht mehr zeitgemäss. Das neue Jagdgesetz sorgt für einen modernen Arten- und Lebensraumschutz für die wildlebenden Säugetiere und Vögel. Die Jagdausübung wird den aktuellen Verhältnissen angepasst. Letzte Neuerungen zum Schutz der Wildtiere betreffen auch die Bevölkerung. So dürfen Wildtiere nicht mehr gefüttert werden. Und im Frühling gilt eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Zudem sind Stacheldrähte nicht mehr erlaubt. Das Gesetz ist seit 01.01.2023 in Kraft.